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Streitbeilegung und Prozessvertretung

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Wir vertreten Unternehmen und Unternehmer bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Bereits vor der ersten Klageschrift entscheidet sich vieles: welches Forum zuständig ist, welche Beweise vorliegen und ob eine Verjährung droht.

Die Bestandsaufnahme vor dem Streit

Bevor über eine Klage entschieden wird, klären wir drei Dinge. Erstens: Welche Ansprüche bestehen überhaupt, und sind sie noch durchsetzbar? Verjährungsfristen laufen unbemerkt, und eine Hemmung setzt eine wirksame Maßnahme voraus, nicht nur ein Schreiben. Zweitens: Welche Beweise gibt es, und wo liegen sie? Drittens: Was ist die Gegenseite wirtschaftlich imstande zu zahlen? Ein Titel gegen eine leere Gesellschaft ist teures Papier.

Aus diesen drei Antworten ergibt sich der Weg — und häufig genug lautet er, dass eine Verhandlungslösung mehr bringt als ein Verfahren.

Staatliches Gericht oder Schiedsverfahren

Vor deutschen Gerichten ist das Verfahren öffentlich, mehrstufig und im Kostenrisiko gut kalkulierbar, weil sich Gebühren nach dem Streitwert richten. Die Vollstreckung eines deutschen Urteils in der Türkei setzt allerdings ein Anerkennungsverfahren voraus, das eigene Zeit und eigene Angriffspunkte mit sich bringt.

Ein Schiedsspruch ist demgegenüber international leichter durchzusetzen: Beide Staaten sind Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens, das die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche stark vereinheitlicht. Das Verfahren ist nichtöffentlich, die Schiedsrichter lassen sich nach Fachgebiet auswählen, und es gibt in der Regel keine zweite Instanz. Dafür trägt man die Kosten des Gerichts selbst, und sie sind bei niedrigen Streitwerten unverhältnismäßig hoch.

Für deutsch-türkische Verträge kommen als Institutionen unter anderem die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, die Internationale Handelskammer und das Istanbuler Schiedszentrum in Betracht. Die Wahl gehört in den Vertrag — nachträglich einigen sich Streitparteien darauf fast nie.

Einstweiliger Rechtsschutz

Manchmal entscheidet sich alles in den ersten Tagen. Wo Vermögen verschoben, Geschäftsgeheimnisse verwertet oder ein Wettbewerbsverbot verletzt wird, ist die einstweilige Verfügung das schärfere Instrument als die Hauptsacheklage. Sie verlangt Eilbedürftigkeit — wer zu lange zuwartet, verliert sie — und eine Glaubhaftmachung, die ohne Zeugenvernehmung auskommt.

Wir bereiten solche Anträge so vor, dass sie ohne Anhörung der Gegenseite erlassen werden können, und rechnen zugleich damit, dass die Verfügung angegriffen wird.

Typische Konstellationen

Der Zahlungsausfall im Auslandsgeschäft. Die Ware ist geliefert, die Rechnung offen, der Schuldner sitzt im anderen Land. Hier entscheidet die Vertragsgestaltung darüber, ob überhaupt ein zügiger Weg besteht — und ob Sicherheiten bestellt wurden, auf die zugegriffen werden kann.

Der Gesellschafterstreit. Beschlussmängelklagen, Auskunftsansprüche, Abberufung und Einziehung greifen ineinander und stehen unter engen Fristen. Wer eine Anfechtungsfrist versäumt, verliert Rechte endgültig.

Die Produkthaftung entlang der Lieferkette. Ein Mangel beim Endkunden zieht Regressketten nach sich, in denen jede Stufe eigene Verjährungsfristen und eigene Haftungsbeschränkungen hat. Hier gilt es früh zu sichern, dass Ansprüche nach oben weitergereicht werden können.

Beweise sichern, bevor sie verschwinden

In Wirtschaftsstreitigkeiten liegt der entscheidende Beweis oft in elektronischer Form — in Postfächern, Systemen, Chatverläufen. Solche Daten werden routinemäßig gelöscht, und zwar nicht aus bösem Willen, sondern nach Aufbewahrungsroutinen. Wer einen Streit kommen sieht, sollte diese Routinen frühzeitig aussetzen und den Bestand sichern lassen.

Bei technischen Sachverhalten kommt das selbständige Beweisverfahren in Betracht: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt den Zustand fest, bevor er sich ändert oder ein Mangel beseitigt wird. Das Verfahren hemmt zugleich die Verjährung und ist häufig der günstigere Weg, weil sein Ergebnis in einem späteren Prozess verwertbar bleibt.

Vergleich statt Urteil

Die meisten Wirtschaftsstreitigkeiten enden nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich. Das ist kein Scheitern, sondern häufig das bessere Ergebnis: Ein Vergleich lässt sich sofort vollstrecken, kostet keine weitere Instanz und erlaubt Regelungen, die ein Gericht gar nicht aussprechen könnte — etwa eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unter neuen Bedingungen. Wir verhandeln Vergleiche mit derselben Vorbereitung wie eine mündliche Verhandlung.

Womit diese Beratung zusammenhängt

Wo ein Verfahren droht, prüfen wir zugleich die außergerichtlichen Wege und beziehen bei strafrechtlichen Bezügen die wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung ein. Bei Streitigkeiten aus Verträgen, die wir nicht selbst gestaltet haben, gehört die Analyse der Klauseln an den Anfang — nicht selten entscheidet eine Formulierung über den ganzen Fall.

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