Steuerrecht und Steuerberatung
Ganzheitliche steuerliche Beratung und Vertretung – von der laufenden Buchführung und Jahresabschlusserstellung bis zur steuerlichen Gestaltung und Verfahrensbegleitung.
Wir bieten Unternehmen und Unternehmern eine umfassende steuerliche Beratung, die laufende Pflichten mit strategischer Gestaltung und rechtssicherer Vertretung verbindet. Der Schwerpunkt liegt auf Sachverhalten, die in beiden Ländern steuerlich Wirkung entfalten.
Wo zwei Staaten besteuern wollen
Sobald ein Unternehmen in Deutschland und der Türkei tätig ist, stellt sich dieselbe Frage: Welcher Staat darf welchen Gewinn besteuern? Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern teilt die Besteuerungsrechte auf und begrenzt die Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Wer sich darauf berufen will, muss die Voraussetzungen aber nachweisen — Ansässigkeitsbescheinigung, wirtschaftliche Berechtigung, sachgerechte Zuordnung der Einkünfte.
Der häufigste Streitpunkt ist die Betriebsstätte. Ein Vertriebsmitarbeiter mit Abschlussvollmacht, eine feste Geschäftseinrichtung, eine Baustelle jenseits der Dauergrenze — jede dieser Konstellationen kann Besteuerungsrecht im anderen Staat begründen, ohne dass jemand eine Gesellschaft gegründet hätte. Wir prüfen solche Sachverhalte, bevor sie in einer Betriebsprüfung auftauchen.
Verrechnungspreise
Zwischen verbundenen Unternehmen müssen Leistungen zu Bedingungen abgerechnet werden, die auch fremde Dritte vereinbart hätten. Für die Angemessenheit trägt das Unternehmen die Darlegungslast, und die Abgabenordnung verlangt dafür eine Dokumentation, die auf Anforderung binnen kurzer Frist vorzulegen ist. Fehlt sie oder ist sie unverwertbar, darf die Finanzverwaltung schätzen — und Zuschläge festsetzen.
Wir erstellen und pflegen diese Dokumentation, prüfen bestehende Verrechnungspreissysteme auf ihre Belastbarkeit und begleiten Anpassungen, wenn sich Funktionen oder Risiken zwischen den Gesellschaften verschieben.
Typische Konstellationen
Die Managementumlage. Die türkische Muttergesellschaft stellt der deutschen Tochter Leitungsleistungen in Rechnung. Ob der Betriebsausgabenabzug hält, entscheidet sich an drei Punkten: Gibt es eine schriftliche Vereinbarung? Ist die Leistung tatsächlich erbracht und für die Tochter nützlich? Ist der Verteilungsschlüssel nachvollziehbar?
Das Gesellschafterdarlehen. Zinshöhe, Besicherung und Rückzahlungsmodalitäten müssen dem standhalten, was eine Bank verlangt hätte. Sonst droht die Umqualifizierung in eine verdeckte Einlage — mit Folgen auf beiden Seiten der Grenze.
Der Wegzug. Verlegt ein Gesellschafter mit wesentlicher Beteiligung seinen Wohnsitz ins Ausland, greift die Wegzugsbesteuerung: Stille Reserven werden besteuert, ohne dass Geld geflossen wäre. Wer das rechtzeitig weiß, kann gestalten; wer es hinterher erfährt, kann meist nur noch stunden.
Laufende Pflichten
Buchführung, Jahresabschluss, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuer — wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung und achten dabei auf die Schnittstellen, die im Tagesgeschäft leicht untergehen. Grenzüberschreitende Dienstleistungen führen regelmäßig zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger; wer das in der Rechnung falsch abbildet, riskiert den Vorsteuerabzug seines Kunden.
Bei Warenlieferungen zwischen Deutschland und der Türkei kommt hinzu, dass die Türkei nicht zum Mehrwertsteuergebiet der Union gehört. Aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird eine Ausfuhr mit eigenen Nachweispflichten — und im Zielland eine Einfuhr mit türkischer Umsatzsteuer und Zoll.
Anreize und Sonderregime
Die Türkei fördert Investitionen über ein abgestuftes System aus Steuerermäßigungen, Abgabenbefreiungen und regionalen Vergünstigungen; welche Stufe greift, hängt von Branche, Standort und Investitionsvolumen ab. In Deutschland stehen daneben Instrumente wie die Forschungszulage. Beides ist an formale Voraussetzungen und Antragsfristen gebunden — wer erst nach Beginn der Investition fragt, hat den Anspruch häufig schon verloren.
Wir prüfen früh, welche Förderung überhaupt in Betracht kommt, und stimmen sie mit der steuerlichen Struktur ab. Eine Vergünstigung, die im Zielland greift, aber im Sitzstaat durch Hinzurechnung wieder aufgezehrt wird, ist keine.
Wenn die Finanzverwaltung prüft
In der Betriebsprüfung entscheidet sich, was von einer Gestaltung übrig bleibt. Wir begleiten Prüfungen von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung, führen den Schriftwechsel und legen fest, welche Unterlagen wann vorgelegt werden. Bleibt eine Position streitig, führen wir das Einspruchsverfahren und vertreten vor dem Finanzgericht.
Wo eine Betriebsprüfung in ein steuerstrafrechtliches Verfahren übergeht, ändern sich die Regeln: Aus der Mitwirkungspflicht wird ein Schweigerecht. Diesen Übergang zu erkennen, bevor er vollzogen ist, gehört zu den heikelsten Aufgaben einer Prüfungsbegleitung.
Womit diese Beratung zusammenhängt
Steuerliche Fragen entstehen selten für sich. Wir stimmen sie mit der gesellschaftsrechtlichen Struktur ab, prüfen bei Transaktionen die steuerlichen Folgen des Erwerbswegs und arbeiten bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung eng mit der wirtschaftsstrafrechtlichen Verteidigung zusammen.
Der genaue Umfang der steuerberatenden Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden berufsrechtlichen Befugnissen und wird im Einzelfall abgestimmt.
