BILGI | HAZAN Partners Law and Consultancy

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung und Beratung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen, Compliance-Verstößen und behördlichen Ermittlungsverfahren.

Wir beraten und verteidigen Unternehmen, Organmitglieder, Führungskräfte und Berater bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen und behördlichen Ermittlungen. In Krisensituationen ist ein koordiniertes Vorgehen entscheidend — strafrechtliche Verteidigung allein greift zu kurz.

Die ersten Stunden

Eine Durchsuchung kündigt sich nicht an. Wer in dieser Situation improvisiert, verschenkt Rechte, die sich später nicht zurückholen lassen. Deshalb gehören einige Punkte vorher geklärt: Wer im Unternehmen wird informiert? Welche Räume und Datenbestände sind betroffen? Wird der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt und gelesen, bevor Zugriff gewährt wird? Und welche Unterlagen unterliegen dem Beschlagnahmeschutz?

Wir begleiten Durchsuchungen vor Ort, widersprechen der Sicherstellung, wo sie über den Beschluss hinausgeht, und dokumentieren den Ablauf. Ein Widerspruch hindert die Mitnahme nicht, hält aber den Weg zur gerichtlichen Überprüfung offen.

Was Unternehmen droht

Das deutsche Recht kennt keine Strafbarkeit der juristischen Person, wohl aber die Verbandsgeldbuße: Verstößt eine Leitungsperson gegen Pflichten, kann gegen das Unternehmen selbst eine Geldbuße verhängt werden. Hinzu kommt die Aufsichtspflichtverletzung — sie greift auch dann, wenn niemand aus der Leitung selbst gehandelt hat, aber zumutbare Aufsichtsmaßnahmen unterblieben sind.

Wirtschaftlich schwerer wiegt oft die Einziehung: Was durch die Tat erlangt wurde, kann abgeschöpft werden, und zwar grundsätzlich ohne Abzug der Aufwendungen. Bei Vergabeverstößen kommt der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen hinzu, bei bestimmten Delikten die Eintragung in das Wettbewerbsregister.

Typische Vorwürfe

Untreue. Der schwierigste Vorwurf, weil er an unternehmerische Entscheidungen anknüpft. Die Grenze zwischen vertretbarem Risiko und pflichtwidriger Vermögensbetreuung verläuft dort, wo eine Entscheidung ohne angemessene Information oder außerhalb des Unternehmensinteresses getroffen wurde. Dokumentierte Entscheidungsgrundlagen sind hier die beste Verteidigung — und müssen vor der Entscheidung entstehen, nicht danach.

Korruption im Auslandsgeschäft. Zahlungen an Amtsträger sind auch dann strafbar, wenn sie im Ausland geleistet werden und dort geduldet erscheinen. Beschleunigungszahlungen sind nach deutschem Recht nicht privilegiert. Kritisch sind häufig Vermittler und Berater, deren Vergütung in keinem Verhältnis zur erkennbaren Leistung steht.

Steuerhinterziehung. Der Übergang von der Betriebsprüfung zum Strafverfahren ist fließend. Sobald ein Anfangsverdacht besteht, endet die steuerliche Mitwirkungspflicht — dieser Wechsel wird in der Praxis häufig zu spät bemerkt.

Sanktions- und Exportverstöße. Wer Güter oder Technologie ohne erforderliche Genehmigung ausführt, riskiert Strafverfahren und Bußgelder. Bei Lieferketten mit Zwischenhändlern ist die Endverwendung oft nicht ohne Weiteres erkennbar.

Interne Untersuchung

Vor der Anzeige oder parallel zum Ermittlungsverfahren stellt sich die Frage, was intern aufgeklärt wird. Eine interne Untersuchung schafft Klarheit und kann sich sanktionsmindernd auswirken — sie erzeugt aber auch Unterlagen, die später beschlagnahmt werden können. Wir planen deshalb vorab, wer befragt wird, wie Mitarbeiter über ihre Rechte belehrt werden und wie die Ergebnisse festgehalten werden.

Arbeitsrechtlich ist der Beschäftigte zur Auskunft über dienstliche Vorgänge verpflichtet, muss sich aber nicht selbst belasten. Diesen Konflikt sauber zu führen, entscheidet über die Verwertbarkeit der Ergebnisse.

Verteidigung mehrerer Beteiligter

In Unternehmensverfahren stehen häufig mehrere Personen zugleich im Fokus — die Gesellschaft, ein Vorstand, ein Abteilungsleiter. Ihre Interessen laufen anfangs parallel und können später auseinandergehen: Was den einen entlastet, belastet mitunter den anderen. Eine Verteidigung aus einer Hand ist deshalb nicht in jeder Konstellation zulässig und nicht in jeder sinnvoll.

Wir klären die Rollenverteilung zu Beginn und stimmen die Verteidigungslinien ab, wo das rechtlich möglich ist. Auch die Frage, ob das Unternehmen die Verteidigungskosten eines Organmitglieds trägt und ob eine Vermögensschadenhaftpflicht einspringt, gehört an den Anfang — nicht ans Ende.

Womit diese Beratung zusammenhängt

Ein wirtschaftsstrafrechtliches Verfahren zieht Kreise: Es berührt die Organhaftung, arbeitsrechtliche Konsequenzen für Beteiligte, aufsichtsrechtliche Meldepflichten und die Kommunikation mit Banken und Geschäftspartnern. Wir führen diese Stränge zusammen und stimmen sie mit der Compliance-Beratung ab, damit aus der Aufarbeitung eine belastbare Struktur entsteht.

Wirtschaftsstrafrecht | BILGI | HAZAN