BILGI | HAZAN Partners Law and Consultancy

Öffentlicher Sektor und Verwaltungsangelegenheiten

Beratung im Vergaberecht, bei Privatisierungen, Regulierungsfragen, Public Policy und wirtschaftlich relevanten Verwaltungsverfahren.

Wir beraten Unternehmen, Investoren und öffentliche Auftraggeber bei wirtschaftlich relevanten Verwaltungs- und Regulierungsfragen — von der Ausschreibung über die Genehmigung bis zum Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen.

Öffentliche Aufträge

Oberhalb bestimmter Schwellenwerte gilt europäisches Vergaberecht mit einem eigenen Rechtsschutzsystem; darunter greifen nationale Regeln mit begrenzteren Möglichkeiten. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob ein übergangener Bieter überhaupt gerichtlich vorgehen kann.

Für Bieter kommt es auf drei Punkte an. Erstens die Rüge: Erkennbare Vergabefehler müssen unverzüglich gegenüber der Vergabestelle beanstandet werden, sonst ist der Rechtsschutz versperrt. Zweitens die Vollständigkeit des Angebots — fehlende Erklärungen führen zum Ausschluss, und nicht jeder Mangel darf nachgefordert werden. Drittens die Frist nach der Vorabinformation: Zwischen der Mitteilung über den beabsichtigten Zuschlag und dem Vertragsschluss liegt nur eine kurze Spanne, in der ein Nachprüfungsantrag noch etwas bewirken kann.

Genehmigungen

Für Investitionsvorhaben entscheidet häufig nicht die Wirtschaftlichkeit über den Zeitplan, sondern das Genehmigungsverfahren. Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Erlaubnisse und gewerberechtliche Erlaubnisse folgen jeweils eigenen Verfahren, teils mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung.

Wir strukturieren solche Verfahren von der Antragstellung an: vollständige Unterlagen zu Beginn, frühe Abstimmung mit der Behörde, klare Zuständigkeiten auf Antragstellerseite. Der häufigste Grund für Verzögerung ist nicht Ablehnung, sondern Nachforderung — und die lässt sich durch Vorarbeit weitgehend vermeiden.

Rechtsschutz gegen Behörden

Gegen einen belastenden Verwaltungsakt steht der Weg über Widerspruch und Anfechtungsklage offen, gegen die Ablehnung einer Genehmigung die Verpflichtungsklage. Beides ist fristgebunden, und die Frist läuft ab Bekanntgabe — nicht ab Kenntnisnahme im Unternehmen. Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sie, eine fehlende Zuständigkeit im Haus nicht.

Wichtig ist die aufschiebende Wirkung: Sie tritt nicht immer ein. Bei sofort vollziehbaren Anordnungen muss der Rechtsschutz im Eilverfahren gesucht werden, sonst schafft die Behörde vollendete Tatsachen.

Subventionen und Förderung

Fördermittel sind zweckgebunden. Wer sie anders verwendet, die Bindungsfrist nicht einhält oder Mitteilungspflichten verletzt, muss mit Widerruf und Rückforderung rechnen — verzinst. Bei falschen Angaben im Antrag kommt der Vorwurf des Subventionsbetrugs hinzu, der schon bei leichtfertigem Handeln greifen kann.

Wir prüfen Förderbescheide auf ihre Nebenbestimmungen, begleiten Verwendungsnachweise und vertreten in Rückforderungsverfahren.

Regulierte Märkte

In Energie, Telekommunikation und Verkehr entscheidet nicht der Markt allein über Preise und Zugang, sondern eine Regulierungsbehörde. Netzzugang, Entgeltgenehmigung und Anschlusspflichten folgen eigenen Verfahren, in denen Unternehmen Beteiligtenrechte haben — Akteneinsicht, Stellungnahme, Rechtsbehelf.

Wer in einem regulierten Markt investiert, sollte den regulatorischen Rahmen vor der Investitionsentscheidung prüfen, nicht danach. Eine Entgeltgenehmigung, die knapper ausfällt als kalkuliert, verändert die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens grundlegend — und lässt sich nachträglich nur im Rechtsbehelfsverfahren korrigieren.

Typische Konstellationen

Der ausländische Bieter. Eignungsnachweise aus der Türkei — Referenzen, Bescheinigungen, Berufsregistereinträge — müssen in einer Form vorgelegt werden, die die Vergabestelle akzeptiert. Übersetzungen und Beglaubigungen brauchen Zeit und gehören in die Angebotsplanung.

Die Bietergemeinschaft. Mehrere Unternehmen bewerben sich gemeinsam. Hier ist vorab zu klären, wer welche Leistung erbringt, wie gehaftet wird und was geschieht, wenn ein Partner ausfällt.

Der Ausschluss wegen Verfehlung. Nach schwerer beruflicher Verfehlung droht der Ausschluss von Vergabeverfahren. Er lässt sich durch Selbstreinigung abwenden — Aufklärung, Schadenswiedergutmachung, organisatorische Maßnahmen —, die aber nachgewiesen werden muss.

Privatisierung und Beteiligung der öffentlichen Hand

Wenn ein öffentlicher Träger eine Beteiligung veräußert oder ein privater Investor in eine kommunale Gesellschaft eintritt, treffen zwei Logiken aufeinander: das Gesellschaftsrecht und das Haushalts- und Kommunalrecht. Beschlüsse kommunaler Gremien, Genehmigungen der Aufsichtsbehörde und Vorgaben zur Zweckbindung des Vermögens bestimmen den Ablauf mit.

Hinzu kommt das Beihilfenrecht: Eine Veräußerung unter Wert oder eine Kapitalzuführung zu Bedingungen, die ein privater Investor nicht akzeptiert hätte, kann eine unzulässige Beihilfe darstellen — mit dem Risiko der Rückforderung Jahre später. Wir strukturieren solche Vorgänge so, dass sie dieser Prüfung standhalten, und dokumentieren die Marktüblichkeit der Konditionen.

Womit diese Beratung zusammenhängt

Verwaltungsrechtliche Fragen berühren bei Infrastrukturvorhaben die Projektverträge, bei Subventionen das Wirtschaftsstrafrecht und bei Ausschlussgründen die Compliance-Beratung. Wir bearbeiten sie gemeinsam, weil eine Entscheidung in einem Bereich die anderen bindet.