Alternative Konfliktlösung
Vertretung in Schiedsverfahren, Mediationen und außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
Wir begleiten Unternehmen bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten — durch Verhandlung, Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren. Nicht jeder Streit gehört vor Gericht, und manche Verfahren richten mehr Schaden an, als der Streitgegenstand wert ist.
Wann sich der außergerichtliche Weg lohnt
Drei Umstände sprechen für eine Lösung außerhalb des Gerichts. Erstens, wenn die Geschäftsbeziehung fortbestehen soll: Ein Prozess gegen den einzigen Zulieferer eines Bauteils beendet meist beides, den Streit und die Belieferung. Zweitens, wenn Vertraulichkeit zählt — Gerichtsverfahren sind öffentlich, und Wettbewerber lesen mit. Drittens, wenn der Streit technisch oder betriebswirtschaftlich komplex ist und die Parteien eine fachkundige Entscheidung wollen statt eines Beweisverfahrens über mehrere Instanzen.
Dagegen spricht der außergerichtliche Weg, wenn eine Seite offensichtlich nur Zeit gewinnen will, wenn ein Präzedenzfall gebraucht wird oder wenn eine Verjährung droht und nur eine Klage sie sicher hemmt.
Mediation
In der Mediation entscheidet niemand für die Parteien. Ein neutraler Dritter strukturiert das Gespräch, arbeitet die tatsächlichen Interessen hinter den Rechtspositionen heraus und hilft, eine Lösung zu entwickeln. Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich und jederzeit abbrechbar.
Seine Stärke liegt dort, wo eine gerichtliche Entscheidung gar nicht helfen kann: bei Gesellschafterkonflikten, in denen die Beteiligten weiter zusammenarbeiten müssen, bei Nachfolgefragen in Familienunternehmen, bei festgefahrenen Vertragsbeziehungen. Wird eine Einigung erzielt, halten wir sie in einer vollstreckbaren Form fest — sonst bleibt sie eine Absichtserklärung.
Schlichtung und Adjudikation
Anders als der Mediator unterbreitet ein Schlichter einen Vorschlag. Bei Bauvorhaben ist zudem die Adjudikation verbreitet: Ein Dritter entscheidet während der laufenden Bauzeit vorläufig über eine strittige Frage, damit weitergebaut werden kann. Die Entscheidung bindet einstweilen, kann aber später gerichtlich überprüft werden.
Dieses Instrument löst ein praktisches Problem: Wer bis zum Urteil warten muss, um zu wissen, ob eine Anordnung zu vergüten ist, baut entweder nicht weiter oder trägt das Risiko allein.
Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ersetzt das staatliche Gericht vollständig. Die Parteien wählen die Schiedsrichter, das Verfahrensrecht und den Ort; das Verfahren ist nichtöffentlich, und der Schiedsspruch ist international leichter durchzusetzen als ein Urteil, weil das New Yorker Übereinkommen die Anerkennung vereinheitlicht.
Der Preis dafür ist doppelt: Die Kosten trägt man selbst, und es gibt keine Berufung. Ein Schiedsspruch lässt sich nur aus wenigen formalen Gründen angreifen — inhaltliche Fehler gehören nicht dazu. Für deutsch-türkische Verträge sind unter anderem die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, die Internationale Handelskammer und das Istanbuler Schiedszentrum gebräuchlich.
Die Verhandlung als eigenes Verfahren
Bevor ein Dritter eingeschaltet wird, steht die direkte Verhandlung — und sie gelingt eher, wenn sie vorbereitet ist. Dazu gehört eine nüchterne Einschätzung der eigenen Position: Was ist die beste Alternative, wenn keine Einigung zustande kommt? Wer diese Frage nicht beantwortet hat, verhandelt ohne Maßstab und nimmt entweder zu wenig oder lehnt ein gutes Angebot ab.
Ebenso wichtig ist die Frage, wer auf der Gegenseite tatsächlich entscheiden darf. Verhandlungen scheitern regelmäßig nicht am Inhalt, sondern daran, dass am Tisch niemand sitzt, der zusagen kann. Wir klären das vorab und begleiten die Gespräche selbst, wo es hilft — und halten uns heraus, wo eine Beteiligung von Anwälten die Fronten nur verhärten würde.
Die Klausel entscheidet
Alle diese Wege setzen eine Vereinbarung voraus, und die entsteht fast immer bei Vertragsschluss — nicht im Streit. Eine brauchbare Klausel benennt die Institution, die Zahl der Schiedsrichter, den Ort, die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht. Fehlt eines dieser Elemente, wird über die Klausel selbst gestritten, bevor irgendjemand zur Sache kommt.
Verbreitet sind gestufte Klauseln: erst Verhandlung, dann Mediation, dann Schiedsverfahren. Sie sind sinnvoll, müssen aber Fristen setzen — sonst wird die Vorstufe zum Instrument der Verzögerung.
Womit diese Beratung zusammenhängt
Wir entwerfen Streitbeilegungsklauseln im Rahmen der Vertragsgestaltung und prüfen im Konfliktfall, welcher Weg trägt. Wo eine außergerichtliche Lösung scheitert, führen wir das Verfahren vor dem staatlichen Gericht oder dem Schiedsgericht fort — mit der Vorarbeit, die schon geleistet ist.
