BILGI | HAZAN Partners Law and Consultancy

Eigentümergeführte Unternehmen & Private Clients

Ganzheitliche Beratung für Unternehmerfamilien, eigentümergeführte Unternehmen und Private Clients.

Vier Personen legen gemeinsam ein Puzzle.

Wenn Unternehmen und Familie dieselbe Sache sind

In eigentümergeführten Unternehmen fallen Entscheidungen zusammen, die anderswo getrennt sind: über das Geschäft, über das Vermögen und über die Familie. Eine Regelung, die gesellschaftsrechtlich sauber ist, kann in der Familie unhaltbar sein — und umgekehrt. Wir beraten an dieser Schnittstelle.

Nachfolge

Nachfolge ist kein Termin, sondern ein Prozess über Jahre. Die Fragen sind selten juristisch: Wer soll führen, wer soll halten, und sind das dieselben Personen? Was geschieht mit Kindern, die nicht im Unternehmen arbeiten? Wie wird ein Ausgleich finanziert, ohne dem Unternehmen die Liquidität zu entziehen?

Unsere Aufgabe ist es, die getroffene Entscheidung tragfähig zu machen: im Gesellschaftsvertrag, im Testament, in Vollmachten und, wo es passt, in einer Familienverfassung. Damit sie auch dann trägt, wenn der Fall unerwartet eintritt.

Gesellschaftsvertrag und Beteiligung

Viele Konflikte in Familienunternehmen entstehen an Klauseln, über die beim Abschluss niemand nachgedacht hat: Wie wird ein Anteil bewertet, wenn jemand ausscheidet? Wer darf erben, und was passiert bei Scheidung eines Gesellschafters? Welche Beschlüsse brauchen Einstimmigkeit — und blockiert damit ein einzelner Gesellschafter das Ganze?

Wir prüfen bestehende Verträge auf diese Stellen und gestalten neue so, dass sie den absehbaren Fall regeln, statt ihn dem Zufall zu überlassen.

Vermögen in zwei Ländern

Viele Unternehmerfamilien mit deutsch-türkischem Hintergrund halten Vermögen auf beiden Seiten: Beteiligungen, Immobilien, Konten, manchmal Betriebsvermögen. Daraus folgen Fragen, die sich nur zusammen beantworten lassen — nach dem anwendbaren Erbrecht, nach güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe, nach steuerlicher Ansässigkeit und nach den Melde- und Nachweispflichten in beiden Ländern.

Wir betrachten das Vermögen als Ganzes. Eine Regelung, die nur eine Seite berücksichtigt, führt im Erbfall regelmäßig zu Ergebnissen, die niemand gewollt hat.

Erbfälle mit Auslandsbezug

Tritt der Erbfall ein, stellen sich drei Fragen zuerst: Welches Recht ist anwendbar, welches Gericht oder welche Behörde ist zuständig, und welche Nachweise verlangen Banken, Register und Grundbuchämter in beiden Ländern? Wir klären das, bevor Fristen laufen, und begleiten die Abwicklung anschließend praktisch — bis die Umschreibung tatsächlich erfolgt ist.

Wenn es in der Familie streitig wird

Kommt es zum Konflikt, ist der schnellste Weg selten der beste. Wir prüfen zuerst, was belegbar ist und welche Regelung tatsächlich gilt, und suchen dann eine Lösung, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens erhält. Bleibt sie aus, vertreten wir Sie konsequent — auch das gehört zur Beratung.

Leistungen

  • Eigentümergeführte Unternehmen
  • Private Clients
  • Nachfolge

Sie benötigen Unterstützung in diesem Bereich?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen die Ausgangslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.