BILGI | HAZAN Partners Law and Consultancy

Infrastruktur und Öffentlich-Private Partnerschaften

Rechtliche Strukturierung und Begleitung komplexer Infrastrukturprojekte unter Beteiligung öffentlicher und privater Akteure.

Wir begleiten Infrastrukturvorhaben und Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privaten Partnern — von der Projektstruktur über die Vergabe und Finanzierung bis zum Betrieb und zur Rückübertragung.

Was ein Infrastrukturprojekt zusammenhält

Ein Vorhaben dieser Art besteht nicht aus einem Vertrag, sondern aus einem Geflecht: dem Projektvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber, den Bau- und Lieferverträgen, den Betriebs- und Wartungsverträgen, den Finanzierungsverträgen und den Sicherheiten. Diese Ebenen müssen zusammenpassen — vor allem bei Fristen, Haftung und Kündigungsrechten.

Der häufigste Konstruktionsfehler ist die Risikolücke: Der Projektvertrag verpflichtet zu einem Termin, den der Bauvertrag nicht absichert, oder er sieht eine Vertragsstrafe vor, die im Nachunternehmervertrag keine Entsprechung hat. Wir prüfen die Verträge deshalb nie einzeln, sondern gegeneinander.

Wer welches Risiko trägt

Die Grundfrage jeder öffentlich-privaten Partnerschaft lautet: Welches Risiko trägt wer? Baukosten und Bauzeit gehören regelmäßig zum privaten Partner, weil er sie steuern kann. Das Nachfrage- oder Verfügbarkeitsrisiko ist verhandelbar und entscheidet über das Modell. Politische Risiken, Änderungen der Rechtslage und der Grunderwerb bleiben typischerweise bei der öffentlichen Seite.

Eine saubere Zuordnung ist kein Selbstzweck: Risiken, die der private Partner nicht beeinflussen kann, preist er ein — und zwar mit Aufschlag. Eine Verlagerung um jeden Preis macht das Projekt teurer, nicht sicherer.

Vergabe

Komplexe Vorhaben werden selten im offenen Verfahren vergeben. Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog erlauben es, die Lösung im Verfahren zu entwickeln — verlangen aber Disziplin: Gleichbehandlung aller Bieter, Dokumentation jeder Verhandlungsrunde, klare Zuschlagskriterien von Anfang an. Wer nachträglich die Gewichtung ändert, riskiert das Verfahren.

Für Bieter bedeutet das erheblichen Aufwand über lange Zeit. Wir klären früh, ob eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist, ob Nebenangebote zugelassen sind und wie mit Schutzrechten an eingereichten Konzepten umgegangen wird.

Bau und Betrieb

In der Bauphase entscheidet die Behandlung von Änderungen über das Ergebnis. Jedes Projekt erlebt Anordnungen, die vom ursprünglichen Leistungssoll abweichen; der Vertrag muss regeln, wie daraus ein Anspruch auf Mehrvergütung und Fristverlängerung wird. Fehlt ein geordnetes Verfahren, entsteht am Bauende ein Konvolut ungeklärter Nachträge — und daraus ein Prozess.

Im Betrieb verschiebt sich der Schwerpunkt auf Leistungsmessung: Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Qualitätsstandards. Diese Kennzahlen müssen objektiv messbar sein und an ein Vergütungssystem gekoppelt werden, das Abzüge maßvoll bemisst. Ein Abzugssystem, das bei kleinen Abweichungen empfindlich zuschlägt, erzeugt Streit statt Qualität.

Finanzierung und Sicherheiten

Projektfinanzierungen stützen sich auf den Zahlungsstrom des Vorhabens, nicht auf die Bonität der Beteiligten. Die finanzierenden Banken verlangen dafür ein Sicherheitenpaket und Eintrittsrechte: Gerät der private Partner in Schwierigkeiten, sollen sie das Projekt fortführen können, statt es scheitern zu sehen. Diese Rechte müssen mit dem öffentlichen Auftraggeber abgestimmt sein, sonst laufen sie leer.

Wir verhandeln die Direktverträge zwischen Auftraggeber und Finanzierern und stimmen Sicherheiten, Kündigungsrechte und Entschädigungsregelungen aufeinander ab.

Das Ende des Projekts

Am Vertragsende steht die Rückübertragung. Sie ist erfahrungsgemäß konfliktträchtig, weil sich Erwartungen an den Zustand der Anlage unterscheiden. Ein belastbarer Vertrag legt die Übergabestandards von Anfang an fest, sieht eine Zustandsfeststellung vor Vertragsende vor und regelt, wer eine Instandsetzung bezahlt, die erst nach der Übergabe fällig wird.

Typische Konstellationen

Der ausländische Bauunternehmer. Ein türkisches Bauunternehmen bewirbt sich um ein deutsches Vorhaben. Neben Eignungsnachweisen und Referenzen sind die Entsendung der Arbeitskräfte, die Meldepflichten und die Frage zu klären, ab wann eine steuerliche Betriebsstätte entsteht. Bei längeren Bauzeiten entsteht sie regelmäßig.

Das Konsortium. Mehrere Unternehmen bündeln ihre Leistungen. Die Innenverhältnisse — Aufgabenteilung, Haftungsausgleich, Vertretung nach außen — gehören in eine Konsortialvereinbarung, die vor der Angebotsabgabe steht. Gegenüber dem Auftraggeber haften die Partner meist gesamtschuldnerisch; wer intern nichts geregelt hat, trägt am Ende möglicherweise fremde Fehler.

Die Vertragsanpassung. Bei Laufzeiten über zwanzig Jahre ändern sich Rahmenbedingungen. Ohne Anpassungsmechanismus für Rechtsänderungen, Preisentwicklung und technischen Fortschritt wird der Vertrag mit der Zeit unbrauchbar — für beide Seiten.

Womit diese Beratung zusammenhängt

Infrastrukturvorhaben berühren das Vergaberecht, das Bau- und Immobilienrecht, die Genehmigungsverfahren des öffentlichen Sektors und bei Beteiligung ausländischer Investoren das Investitionsrecht. Wir führen diese Stränge in einer Projektstruktur zusammen.